Häufig gestellte Fragen

Gerne beantworte ich Ihnen hier häufig gestellte Fragen. Sollten Sie Ihre Antwort hier nicht finden, scheuen Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren.

Die Psyche ist per Definition die Gesamtheit unseres Fühlens, Denkens und Empfindens. Grundsätzlich hat die menschliche Psyche sehr gute Selbstheilungskräfte, die sogenannte „Resilienz“. Es gibt jedoch manchmal Situationen, Veränderungen und Krisen in unserem Leben, welche wir anhand unserer bislang vorhandenen Ressourcen nicht mehr (alleine) regulieren können. In diesen Fällen können sich Symptome entwickeln, die sich über einen längeren Zeitraum (Wochen, Monate bis Jahre) manifestieren können. Entscheidend dabei ist Ihr persönlicher Leidensdruck und die aufkommende Beeinträchtigung (beispielwiese im Alltag, im Umgang mit sozialen Kontakten, eigenen Gefühlen, etc.) als Folge dieser Symptome. Scheuen Sie nicht, sich professionelle Unterstützung suchen, denn psychische Erkrankungen sind nicht immer als solches erkennbar, sodass es eine individuelle Einschätzung in einem persönlichen Gespräch Bedarf, um die Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung einschätzen zu können. Dabei können die Suche nach der passenden Methode, wenig freie Kapazitäten und einer vertrauensvollen Beziehung auf Augenhöhe, verbunden mit Ängsten oder Versagensgefühlen Belastungsfaktoren und Hemmnisse darstellen, die den Schritt in eine Psychotherapie manchmal mühevoll erscheinen lassen. Ich garantiere ein wertschätzendes, transparentes Gespräch auf Augenhöhe und möchte Sie hiermit ermutigen, sich gerne für ein erstes Kennenlerngespräch bei mir zu melden.

Die Verhaltenstherapie hat zum Ziel (häufig bereits in der Kindheit) angelernte, ungünstige Denk- und Verhaltensmuster zu überprüfen und zu verändern. Es ist eines der am meisten erforschten Therapieverfahren mit erwiesener Wirksamkeit. Die Methode ist von den Krankenkassen anerkannt und die Kosten werden übernommen.

Verglichen zu anderen Verfahren zeichnet sich die KVT durch ein eher gegenwartsbezogenes, handlungs- und lösungsorientiertes Vorgehen aus. Das Ziel der Verhaltenstherapie liegt in einer konkreten Veränderung im Verhalten und Erleben zugunsten einer Verbesserung der Bewältigung des Alltags und der Lebensqualität. Das bedeutet, dass der Fokus der Behandlung in erster Linie auf den bestehenden Handlungsbedingungen und deren Veränderung liegt. Als Grundlage ist jedoch auch die Analyse der Problementstehung und -aufrechterhaltung unerlässlich, um ein Verständnis der Problematik zu erreichen und passende Therapieziele sowie der -inhalte zu finden.

Als Psychologische Psychotherapeutin verfüge ich über eine Approbation mit dem Fachkundenachweis in Verhaltenstherapie und bin bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in das Arztregister eingetragen (gemäß § 4 der Ärzte-Zulassungsverordnung). Grundsätzlich werden die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Dabei bestimmt Ihr persönlicher Vertrag mit der privaten Krankenversicherung, welche psychotherapeutischen Leistungen in welcher Höhe erstattet werden.

Selbstzahler tragen die vollen Kosten (berechnet anhand der GOP) selbst. Das ist aus diversen Gründen für manche Klienten wünschenswert. Beispielsweise können Sie damit sichergehen, dass keine anderen Stellen als Sie und ich Kenntnis über die Therapie erhalten, da ich unter der ärztlichen Schweigepflicht stehe.

Außerdem muss für die Abrechnung einer Psychotherapie mit der Krankenversicherung oder Beihilfe immer eine Diagnose gestellt werden. Als Selbstzahler ist eine Beratung ohne die Vergabe einer Diagnose möglich.

Aufgrund einer durch die kassenärztliche Vereinigung limitierten Anzahl der Kassensitze, ist meine Praxis eine Privatpraxis. Es ist jedoch möglich, dass auch gesetzlich Versicherte einen Therapieplatz erhalten, ohne privat für die Kosten aufkommen zu müssen. Dies wird durch das so genannte „Kostenerstattungsverfahren” ermöglicht.

Die Notfallregelung bei Unterversorgung“ (§13 Abs. 3 SGB V besagt grundsätzlich, dass bei unzumutbarer Wartezeit Ihre Krankenkasse die Behandlung bei einem nicht kassenzugelassenen Therapeuten erstatten muss. Dieser Anspruch auf Kostenerstattung ist gesetzlich geregelt und gilt gegenüber allen gesetzlichen Krankenkassen. Dadurch ist eine Kostenübernahme der Psychotherapie auch in einer Privatpraxis in Ausnahmefällen möglich.

Zur Übersicht sind hier die wichtigsten Schritte zur Beantragung eines Kostenerstattungsverfahrens:

  1. Anruf bei der Krankenversicherung
    Fragen Sie, welche Unterlagen notwendig sind und welche Voraussetzungen die Krankenkasse für eine außervertragliche Kostenerstattung benötigt.
  2. Fehlenden Therapieplatz nachweisen
    Ist die Krankenkasse prinzipiell zur Kostenübernahme bereit, kontaktieren Sie mehrere (die Kassen fordern meist zwischen 5 und 10) Therapeuten mit Kassenzulassung. Notieren Sie sich Name, Datum, Uhrzeit und Ergebnis des Telefonats (z.B. Wartezeit oder ob der Therapeut / die Therapeutin sich zurückgemeldet hat). Fragen Sie nach, wann der Beginn der tatsächlichen Therapie wäre und nicht nur ein Erstgespräch in der Sprechstunde stattfinden würde. Denn ein Erstgespräch führt meist nur zur Aufnahme auf die Warteliste.
  3. Konsiliarbericht und Dringlichkeitsbescheinigung
    Durch den behandelnden Arzt (Hausarzt, Neurologe/Psychiater) muss ein sogenannter „Konsiliarbericht“ ausgestellt werden. Dieser besagt, ob aus medizinischer Sicht nichts gegen eine Psychotherapie spricht und ob bestimmte, medizinische Diagnosen vorliegen. Eine Dringlichkeitsbescheinigung ist außerdem notwendig, um der Krankenkasse aufzuzeigen, dass eine monatelange Wartezeit für Sie nicht vertretbar ist.

Seit dem 01.04.2017 ist zudem vor dem Antritt einer Psychotherapie über die GKV der Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunde in einer Kassenpraxis Voraussetzung einer Kostenübernahme.

Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen rund um die Kosten und Kostenerstattung bei Ihrer Krankenversicherung. Möglich ist auch ein Erstgespräch auf Selbstzahlerbasis, um alle Details und Vorgehensweisen besprechen zu können.